LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung' die folgenden
Bedingungen.
Programmname: OpenCL(TM) Development Kit for Linux on Power
v0.3 - Samples Package
Programmnummer: Sample Code
Redistributables
Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog.
Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum
Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung
gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables
unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von
Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche
Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die
in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des
Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den
Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich
gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort
aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt
werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt
werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung
des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde
("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner
Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die
Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert
darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für
die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des
Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment
enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende
Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung
soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (z. B.
Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht auf
mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive Computing
(z. B. Einheiten, die einen Mikroprozessor enthalten, deren
primärer Verwendungszweck aber nicht die Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice-
Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die
Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für
die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder
der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer
vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung
seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM
stellen die Redistributables ohne eine Verpflichtung zur
Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche
Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung,
einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von
Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die
Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und
der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer
selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem
Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die
Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur
Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine
Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht
rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise
übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung
etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte
die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in
mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen
dieser Vereinbarung geschützt werden.
Quellenkomponenten
Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode
("Quellenkomponenten") enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten nur
für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine
solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung
erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten
enthaltenen Copyrightvermerke weder ändert noch löscht. IBM stellt die
Quellenkomponenten ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung
(auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung
(ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für
das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit
und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
Für die in der REDIST-Datei eines Programms aufgeführten
Quellenkomponenten darf der Lizenznehmer bearbeitete Versionen dieser
Quellenkomponenten weitergeben, sofern die Weitergabe in Übereinstimmung mit
den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in der REDIST-
Datei erfolgt, die sich auf die Quellenkomponenten beziehen.
D/N: L-SCJR-8BZLCS
P/N: L-SCJR-8BZLCS