LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung' die folgenden Bedingungen.

Programmname: OpenCL(TM) Development Kit for Linux on Power v0.3 - Samples Package
Programmnummer: Sample Code

Redistributables

Wenn das Programm weiterverteilbare Komponenten (sog. Redistributables) enthält, sind diese in der REDIST-Datei aufgeführt, die zum Lieferumfang des Programms gehört. Zusätzlich zu den in der Vereinbarung gewährten Lizenzrechten darf der Lizenznehmer die Redistributables unter Einhaltung der folgenden Bedingungen weitergeben:
1) Die Weitergabe muss ausschließlich in Form von Objektcode erfolgen und bei der Weitergabe müssen sämtliche Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen eingehalten werden, die in der REDIST-Datei oder der Begleitdokumentation des Programms aufgeführt sind.
2) Wenn Bearbeitungen der Redistributables durch den Lizenznehmer gemäß der Begleitdokumentation des Programms ausdrücklich gestattet sind, müssen diese in Übereinstimmung mit sämtlichen dort aufgeführten Anweisungen, Instruktionen und Spezifikationen durchgeführt werden. Die Bearbeitungen müssen als Redistributables behandelt werden.
3) Die Redistributables dürfen nur als Teil der Anwendung des Lizenznehmers, die mithilfe des Programms entwickelt wurde ("Anwendung des Lizenznehmers"), und nur zur Unterstützung seiner Kunden bei der Nutzung seiner Anwendung weitergegeben werden. Die Anwendung des Lizenznehmers muss einen erheblichen Mehrwert darstellen, sodass die Redistributables nicht die Hauptmotivation für die Endbenutzer zum Erwerb des Softwareprodukts des Lizenznehmers sind.
4) Wenn die Redistributables eine Java Runtime Environment enthalten, muss der Lizenznehmer zusätzlich nicht auf Java basierende Redistributables in seine Anwendung aufnehmen, es sei denn, die Anwendung soll ausschließlich auf allgemeinen Computereinheiten (z. B. Laptops, Desktops und Servern) ausgeführt werden und nicht auf mobilen Endgeräten oder sonstigen Einheiten für Pervasive Computing (z. B. Einheiten, die einen Mikroprozessor enthalten, deren primärer Verwendungszweck aber nicht die Datenverarbeitung ist).
5) Der Lizenznehmer darf keine Copyright- oder Notice- Dateien entfernen, die in den Redistributables enthalten sind.
6) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM und die Lieferanten oder Distributoren von IBM in Bezug auf alle Ansprüche von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe seiner Anwendung geltend gemacht werden, schadlos zu halten.
7) Der Lizenznehmer darf nicht denselben Pfadnamen wie für die Original-Redistributables (Dateien und Module) verwenden.
8) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder der Lieferanten und Distributoren von IBM nur mit ihrer vorherigen schriftlichen Genehmigung in Verbindung mit der Vermarktung seiner Anwendung verwenden.
9) IBM sowie die Lieferanten und Distributoren von IBM stellen die Redistributables ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.
10) Für die technische Unterstützung seiner Anwendung und der Bearbeitungen der Redistributables ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich.
11) In der Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers mit dem Endbenutzer seiner Anwendung muss ein Hinweis enthalten sein, dass die Redistributables oder die davon erstellten Bearbeitungen i) nur zur Aktivierung seiner Anwendung verwendet werden dürfen, ii) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), iii) nicht ohne seine Anwendung weitergegeben oder übertragen werden dürfen und iv) nicht rückumgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen, soweit nicht durch gesetzliche Regelung etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Darüber hinaus sollte die Lizenzvereinbarung des Lizenznehmers die Rechte von IBM in mindestens demselben Maße schützen, wie sie durch die Bedingungen dieser Vereinbarung geschützt werden.

Quellenkomponenten

Das Programm kann einige Komponenten in Form von Quellcode ("Quellenkomponenten") enthalten. Der Lizenznehmer darf die Quellenkomponenten nur für den internen Gebrauch kopieren und ändern, sofern eine solche Verwendung im Rahmen der Lizenzrechte dieser Vereinbarung erfolgt und der Lizenznehmer die in den Quellenkomponenten enthaltenen Copyrightvermerke weder ändert noch löscht. IBM stellt die Quellenkomponenten ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne jegliche Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, für das Recht auf Nichtbeeinträchtigung, für die Handelsüblichkeit und für die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Für die in der REDIST-Datei eines Programms aufgeführten Quellenkomponenten darf der Lizenznehmer bearbeitete Versionen dieser Quellenkomponenten weitergeben, sofern die Weitergabe in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenz und den Anweisungen in der REDIST- Datei erfolgt, die sich auf die Quellenkomponenten beziehen.

D/N: L-SCJR-8BZLCS
P/N: L-SCJR-8BZLCS