Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklren Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewhrleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- drfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und 

- mssen das Programm sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rckerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. 

"IBM" steht fr International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft. 

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthlt. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfgung gestellt oder ber einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschre beigelegt. 

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschlielich des Originals und aller vollstndigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlssel sowie Dokumentationen. 

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darber hinaus Aufschluss ber Ihren Anspruch auf die Preise fr zuknftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie ber mgliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfgung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) fr das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert. 

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person. 

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollstndige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mndlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen knnen die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergnzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschtzt und lizenziert, jedoch nicht verkauft. 

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschlieliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmig erworben haben. 

Sie drfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschlielich einer Sicherungskopie, zur Untersttzung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten fr jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen. 

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, drfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben. 

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhngig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgem verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet. 

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ndern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrckliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben. 

IBM kann Ihre Lizenz kndigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehrigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurck-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprngliche Lizenznehmer des Programms sind, knnen Sie es zusammen mit dem zugehrigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurckgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags. 

Programmbertragung

Sie knnen ein Programm und alle Lizenzrechte und -verpflichtungen nur an Dritte bertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklren. Wenn Sie das Programm bertragen, mssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschlielich des zugehrigen Berechtigungsnachweises beifgen. Nach der bertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebhren

Bei dem fr eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebhr. 

Einmalgebhren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewhrt keine Gutschriften oder Rckerstattungen fr bereits fllige oder gezahlte Gebhren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung. 

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhhen wollen, mssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebhren bezahlen. 

Wenn eine andere Stelle fr das Programm Zlle, Steuern, Abgaben oder Gebhren erhebt, die nicht in den IBM Gebhren enthalten sind, erklren Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der fr die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich fr alle das Programm betreffenden Vermgenssteuern. 

3. Gewhrleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewhrleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrckliche oder implizite Gewhrleistung fr die Marktfhigkeit, die Eignung fr einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Untersttzung. 

Dieser Gewhrleistungsausschluss gilt auch fr die IBM Programmlieferanten. 

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen knnen ihre eigenen Gewhrleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Untersttzung, sofern dies nicht ausdrcklich angegeben ist. 

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Grnden von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhngig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschlielich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlssigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und auer in Fllen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schden bis zu den Gebhren fr das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch fr Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, fr den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden knnen. 

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde: 

1. Verlust oder Beschdigung von Daten; 

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden; oder 

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschden, so dass obige Einschrnkungen und Ausschlsse mglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind. 

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungltig oder undurchfhrbar ist, sind die brigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang. 

3. Sie erklren sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden. 

4. Sie erklren sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persnlichen Daten einschlielich Name, Telefonnummern und E-Mail-Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschftsbeziehung verarbeitet und verwendet und drfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmchtigten von IBM fr die Durchfhrung der gemeinsamen Geschftsaktivitten einschlielich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder fr Marktuntersuchungen) zur Verfgung gestellt werden. 

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung spter als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind. 

6. Weder Sie noch IBM sind fr die Nichterfllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Grnden haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden knnen. 

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand fr Dritte, und IBM ist nicht haftbar fr Ansprche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgefhrten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und fr Personenschden (einschlielich Tod) und Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.  

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzufhren, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen. 

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen fr den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde. 

Teil 2 - Lnderspezifische Bedingungen 

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): In der Europischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefgt:

In der Europischen Gemeinschaft sind fr Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte fr den Verkauf von Konsumgtern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In sterreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollstndig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten: 

1. Die Haftung von IBM fr Schden und Verluste, die als Folge der Erfllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Grnde entstanden und belegt sind. Der Hchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen fr das Programm bezahlten Gebhren.

Die obige Einschrnkung gilt nicht fr Personenschden (einschlielich Tod) und fr direkte Schden an Immobilien und beweglichen Sachen, fr die IBM rechtlich haftbar ist. 

2. Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fllen haftbar, auch wenn auf die Mglichkeit solcher Schden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschdigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschden oder andere geschftliche Folgeschden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schden gefhrt hat; oder 4) entgangene Geschftsabschlsse, Umstze, Schdigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen. 

3. Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlsse gelten nicht nur fr die von IBM durchgefhrten Aktivitten, sondern auch fr die Aktivitten von IBM Lieferanten. Sie legen den Hchstbetrag fest, fr den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind. 

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefgt:

In sterreich gilt als Gerichtsstand fr alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitflle einschlielich Streitfllen bezglich ihres Vorhandenseins das zustndige Gericht in Wien, sterreich (Innenstadt). 

STERREICH: Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): Die Bedingungen dieses Abschnitts werden vollstndig durch den folgenden Text ersetzt:

Die folgende begrenzte Gewhrleistung kommt zur Anwendung, wenn Sie fr den Erwerb des Programms eine Gebhr bezahlt haben:

Der Gewhrleistungszeitraum betrgt zwlf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum fr Kunden mit laufenden Verfahren wegen Versten gegen die Gewhrleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer. 

Die Gewhrleistung fr ein IBM Programm umfasst die Funktionalitt des Programms bei normalem Gebrauch und die bereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen. 

IBM gewhrleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. IBM gewhrleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Fr die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich. 

Die Gewhrleistung gilt nur fr den unvernderten Teil des Programms. 

Wenn das Programm innerhalb des Gewhrleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem mit Hilfe der bereitgestellten Informationen nicht behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm bei der Stelle zurckzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebhren dann zurck. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wird Ihnen der gezahlte Betrag von der Stelle zurckerstattet, bei der Sie das Programm erworben haben. 

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten. 

DEUTSCHLAND: Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3): Es gelten dieselben nderungen wie in Gewhrleistungsausschluss (Abschnitt 3) oben unter sterreich. 

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefgt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlssigkeit der IBM. 

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt: 

Fr alle Ansprche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Gewhrleistungsausschluss) dieser Vereinbarung aufgefhrten Flle. 

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefgt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persnlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschftsaktivitten. 

Z125-5589-03 (01/2003)
LIZENZINFORMATION

Fr die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zustzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Software Development Kit for Multicore Acceleration v3.1.0
Programmnummer: Trial
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primren Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgefhrt wird.

Eingeschrnkte Nutzungsrechte fr andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Untersttzung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschrnkt. Wenn Sie eine separate Lizenz fr dieses Programm erwerben mchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschrnkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungltig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) bernehmen keine Gewhrleistung fr die bereitgestellten Komponenten, einschlielich der Gewhrleistung fr Rechtsmngel, fr die Handelsblichkeit, die Verwendungsfhigkeit fr einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall fr unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden (einschlielich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten bernehmen keine Verpflichtung, Sie fr irgendwelche Schden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlsse unterliegen die Gewhrleistung und Haftung von IBM fr die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und sterreich ausschlielich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit fr Deutschland und sterreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen fr die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfgung stellen muss (einschlielich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes fr bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zuknftige Programmupdates oder Fixpacks knnen weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehrigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgefhrt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Eclipse
- Eclipse 3.3.2
- Eclipse CDT 4.0.2
- Ant 1.6.1
- Ant 1.6.5
- Ant 1.7.0
- Cairo Binding
- Cairo Library 1.0.2
- Commons Collections 2.1.1
- Commons EL 1.0
- Commons Logging 1.0.4
- ICU4J 3.6.1
- Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6b
- Jasper Compiler 5.5.17
- Java API for JavaServer Pages 2.0.0
- Java Servlet API 2.4.0
- Java Ssh Applet
- Jetty 5.1.11
- JSch 0.1.31
- JUnit 4.3.1
- LPG runtime 1.1
- Lucene Subset 1.4.3
- Lucene Subset 1.9.1
- Mozilla Binding
- MX4J 1.1.1
- OSGi Materials 4.1.0
- Pixman 0.1.6
- Putty 0.58
- Tomcat 4.1.30
- Tomcat 3.2.4
- Tomcat 5.5.17
ICU v3.6
Monte Carlo Random Number Generator 3.0.0

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungltig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfgung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zuknftige Programmupdates oder Fixpacks knnen zustzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehrigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgefhrt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie mssen besttigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, drfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Fr Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen fr Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, knnen Sie in bereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt ber die "Geld-zurck-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurckgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewhrleistung zur Verfgung;
(b) IBM bernimmt keine Gewhrleistung, einschlielich einer Gewhrleistung fr Rechtsmngel, fr die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsblichkeit und die Verwendungsfhigkeit fr einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM bernimmt keine Verpflichtung, Sie fr irgendwelche Schden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht fr unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschden (einschlielich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlsse unterliegen die Gewhrleistung und Haftung von IBM fr den separat lizenzierten Code in Deutschland und sterreich ausschlielich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit fr Deutschland und sterreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt mglicherweise nur eingeschrnkte Untersttzung fr Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfgung. Wenn Untersttzung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zustzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
Accelerated Library Framework (ALF) for Cell/B.E. library source code
Accelerated Library Framework (ALF) for Cell/B.E. examples source code
Basic Linear Algebra Subprograms (BLAS) examples source code
Basic Linear Algebra Subprograms (BLAS) header file: cblas.h
Data Communication and Synchronization (DaCS) for Cell/B.E. library
source code
Data Communication and Synchronization (DaCS) for Cell/B.E. examples
source code
Cell/B.E. Example Libraries source code
Cell/B.E. Programming Compliance Tests source code
Cell/B.E. Programming Examples source code
Cell/B.E. Software Demos source code
Cell/B.E. Tutorial Examples source code
Linear Algebra Package (LAPACK) examples source code
Fast Fourier Transform Library (libFFT) examples source code
Monte Carlo Random Number Generator (libmc-rand) examples source code
SIMD Math Library source code
GTK+ Binding
GNOME Binding

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfgbar), wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM verffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfgung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Dieses Programm wurde Ihnen kostenlos und nicht zur produktiven Nutzung zur Verfgung gestellt.

Diese Lizenzinformation dient als Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE).

Die folgenden Bedingungen aus Teil 1 der Internationalen Nutzungsbedingungen fr Programme ohne Gewhrleistung kommen nicht zur Anwendung:
1. Berechtigung: Geld-zurck-Garantie
1. Berechtigung: Programmbertragung und
2. Gebhren

IBM Software Development Kit for Multicore Acceleration v3.1 ("Programm")

IBM Software Development Kit for Multicore Acceleration v3.1 besteht aus zwei Komponenten. Das "Toolkit" dient zur Softwareentwicklung. Es enthlt die Tools, Bibliotheken und Muster, die zur Entwicklung und Erprobung von Cell/B.E.-Anwendungen erforderlich sind. Der "Laufzeitcode" (Runtime Code) umfasst die fr die Anwendungen erforderliche Ausfhrungsumgebung. Das Installationsprogramm des Programms wird zur Auswahl des Toolkits oder des Laufzeitcodes verwendet.

Auf der Grundlage der Bedingungen dieser Vereinbarung gewhrt IBM Ihnen eine Lizenz, das Programm ausschlielich zur Bewertung, Erprobung und/oder Vorfhrung der Funktionalitt des Programms intern zu nutzen, zu reproduzieren und auszufhren. Mit Ausnahme der obigen eingeschrnkten Rechte gewhrt IBM Ihnen keine weiteren Rechte hinsichtlich des Programms. Ausgenommen ist auch das Recht, das Programm extern weiterzugeben oder zu Produktionszwecken zu nutzen. Um das Programm fr andere Zwecke nutzen zu drfen, mssen Sie eine Lizenz fr das Programm erwerben, die Sie zu der erforderlichen Nutzungsstufe berechtigt. Das Programm (Programmnummer 5724-S84) wird ber Passport Advantage zur Verfgung gestellt.

Ungeachtet anders lautender Regelungen in diesem Dokument sind Sie berechtigt, im Rahmen dieser Vereinbarung die fr die interne Nutzung der Programmkomponenten nachfolgend aufgefhrte Anzahl Kopien der Programmkomponenten zur Bewertung, Erprobung und/oder Vorfhrung des Programms zu installieren und zu nutzen. Sie sind berechtigt, den Laufzeitcode und das Toolkit wie folgt zu nutzen:

1) Die maximale Anzahl Kopien des Laufzeitcodes, die implementiert werden kann, ist einhundert (100). Die Anzahl Kopien des Laufzeitcodes wird durch die Anzahl der Prozessoren definiert, auf denen der Laufzeitcode ausgefhrt wird. Wenn Sie mehr als die hier angegebene Anzahl Kopien ausfhren mchten, mssen Sie das ber Passport Advantage verfgbare Programm (Programmnummer 5724-S84) erwerben.

2) Die maximale Anzahl gleichzeitig angemeldeter Benutzer, die berechtigt sind, das Toolkit zu nutzen, ist zehn (10). Wenn Sie mehr als die hier angegebene maximale Anzahl Kopien ausfhren mchten, mssen Sie das ber Passport Advantage verfgbare Programm (Programmnummer 5724-S84) erwerben.

3) Die oben fr die Komponenten Laufzeitcode und Toolkit aufgefhrten Begrenzungen gelten nicht fr weiterfhrende Ausbildungseinrichtungen.



D/N:  L-PJSA-7F9LPN
P/N:  L-PJSA-7F9LPN 